Beschläge für Feuer- und Rauchschutztüren
Brandschutz ist ein wichtiger Bestandteil der Bausicherheit. Er beinhaltet alle Maßnahmen, mit denen sich Entstehung oder Ausbreitung von Bränden durch Vorbeugung verhindern lassen, oder Vorgehensweisen, mit denen sich Rettungs- und Löscharbeiten sicherstellen lassen.
Bei der Ausstattung von Objekten liegt der Fokus besonders auf vorbeugenden Maßnahmen, die durch Rechtsvorschriften und Bauordnungen reglementiert sind. Baulicher Brandschutz ist ein umfassendes Thema – und ein wichtiger Bestandteil ist die Verwendung der richtigen Baustoffe und Bauteile für jedes Objektdetail.
Dazu zählen beispielsweise Brandschutzüren: Sie sorgen dafür, dass im Brandfall das Feuer die Türöffnungen in feuerbeständigen Wänden nicht passieren kann. In Fluren über 30 Metern Länge werden hingegen Rauchschutztüren eingesetzt. Diese selbstschließenden Türen verhindern im Brandfall, dass Rauchgase sich verbreiten können.
Feuerschutz für Ihre Türbeschläge
Feuer- und Rauchschutztüren benötigen spezielle Feuerschutzgarnituren als Türbeschläge, die für den brandhemmenden Einsatzzweck ausgelegt sind. Diese Spezialbeschläge mit bauaufsichtlicher Zulassung können nach DIN 18273 FS und/oder DIN EN 1906 Kat. 4 zertifiziert sein.
Unsere Feuerschutzgarnituren vom Velberter Markenhersteller P. Bisschop sind doppelt sicher: Neben den Prüfungen für Feuerschutz haben sie auch den Zertifizierungsprozess für Einbruchhemmung nach DIN 18257 erfolgreich durchlaufen. So schützen Sie nicht nur im Brandfall, sondern verhindern auch unbefugten Zutritt zu Ihren Räumlichkeiten.
Unsere Feuerschutzbeschläge werden aus hochwertigem V2A-Edelstahl herstellt. Dieser Klassiker unter den Stahlsorten ist mit einem Produktionsanteil von 33% der am häufigsten eingesetzte rostfreie Stahl. Ein Grund dafür ist seine Langlebigkeit: Er ist gegen Wasser, Wasserdampf, Luftfeuchtigkeit, Speisesäuren sowie schwache organische und anorganische Säuren beständig.
V2A-Feuerschutzbeschläge nach DIN 18273 FS
Die DIN-Norm 18273 FS legt Begriffe, Maße, Anforderungen und Prüfungen für Türdrückergarnituren fest, die für Feuerschutztüren und Rauchschutztüren geeignet sind. Sie gilt für gilt für ein- und zweiflügelige Türdrücker.
Feuerschutzgarnituren, die nach DIN 18273 FS geprüft sind, garantieren bei sachgemäßem Gebrauch und angemessenem Wartungsaufwand den benötigten Brandschutz. Gleichzeitig erfüllen sie folgende weiter DIN-Normen:
- DIN 4102-5: Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen; Feuerschutzabschlüsse, Abschlüsse in Fahrschachtwänden und gegen Feuer widerstandsfähige Verglasungen, Begriffe, Anforderungen und Prüfungen
- DIN 4102-18: Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen; Feuerschutzabschlüsse; Nachweis der Eigenschaft „selbstschließend“ (Dauerfunktionsprüfung)
- DIN 18095-1: Türen; Rauchschutztüren; Begriffe und Anforderungen
- DIN 18095-2: Türen; Rauchschutztüren; Bauartprüfung der Dauerfunktionstüchtigkeit und Dichtheit
Objektbeschläge nach DIN EN 1906 Kat. 4
Eine weitere DIN-Norm, die für die Brandsicherheit relevant ist, ist die DIN EN 1906. Sie definiert Anforderungen und Prüfverfahren für Türdrücker und Türknöpfe – unter anderem in Bezug auf die Feuerbeständigkeit. Die Norm wurde im Oktober 2001 erstmals festgelegt.
Sie beschreibt lediglich die Leistungen, die ein Türdrücker erbringen muss und gibt keine Maße vor. Die Norm prüft die tatsächliche Leistung im Alltag: Bei der Zertifizierung werden Belastungsanforderungen definiert und Dauerfunktionsprüfungen durchgeführt. Anschließend wird das Spiel von Klinke oder Knauf überprüft.
Die Norm DIN EN 1906 prüft auf 8 Merkmale: Gebrauchs-Kategorie, Dauerhaftigkeit, Türmasse, Feuerbeständigkeit, Sicherheit, Korrosionsbeständigkeit, Einbruchsicherheit und Ausführungsart. Unsere Objektbeschläge nach DIN EN 1906 von P. Bisschop wurden im Prüfverfahren als geeignet für Feuer- und Rauchschutztüren eingestuft.